Rechtliches

Unterauftragsverarbeiter Cloudfakt

Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag. Stand: 5. November 2026.

Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

Unternehmen Anschrift Leistung Verarbeitungsort Betroffene Daten
Vautron Rechenzentrum AG Obermünsterstr. 9, 93047 Regensburg, Deutschland Rechenzentrum und Server für Webhosting und E-Mail Regensburg, Deutschland Website- und Datenbankinhalte, Postfächer, Serverprotokolle
Alpenhost e.U. Lerchenfelder Gürtel 14/12, 1070 Wien, Österreich Rechenzentrum für die Server der Cloudfakt-Kernsysteme; Rechenzentrum und Server für Webhosting, E-Mail und VPS Wien, Österreich; anderer EWR-Standort nur nach Offenlegung Auftragsdaten der Cloudfakt-Mandanten, Sicherungen, technische Betriebs- und Sicherheitsdaten, Website- und Datenbankinhalte, Postfächer, Serverprotokolle
Amazon Web Services EMEA SARL 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg Rechenzentrums-, Rechen-, Datenbank-, Speicher-, Sicherungs- und Netzwerkinfrastruktur, soweit eingesetzt ausgewählte AWS-Regionen innerhalb der Europäischen Union Auftragsdaten, verschlüsselte Sicherungen, technische Betriebs- und Sicherheitsdaten

AWS EMEA SARL kann für die eingesetzten Dienste weitere Auftragsverarbeiter aus ihrer aktuellen Liste einsetzen: https://aws.amazon.com/compliance/sub-processors/. Sie sind von der Genehmigung umfasst, soweit Cloudfakt die betreffenden Dienste nutzt. MIKAS gibt relevante Änderungen nach dem vereinbarten Verfahren weiter.

Region und Drittland

MIKAS betreibt die Cloudfakt-Kernsysteme auf eigenen Servern im Rechenzentrum der Alpenhost e.U. in Wien, Österreich. Dienste von AWS werden nur in ausgewählten AWS-Regionen innerhalb der Europäischen Union eingesetzt. Alpenhost e.U. wird nur an einem bestätigten Standort in Österreich oder an einem vorab offengelegten anderen EWR-Standort eingesetzt. Vautron Rechenzentrum AG verarbeitet die betroffenen Daten in Regensburg, Deutschland. Eine planmäßige Übermittlung von Auftragsdaten in die Vereinigten Staaten findet nicht statt.

Sollte eine Verarbeitung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums aufgrund einer verbindlichen gesetzlichen Anordnung oder einer ausdrücklichen Weisung des Auftraggebers erforderlich werden, erfolgt sie nur unter Einhaltung der Art 44 bis 49 DSGVO.

Dienste, die der Auftraggeber selbst auswählt, bezieht und in Cloudfakt aktiviert, sind keine Unterauftragsverarbeiter von MIKAS. Der Auftraggeber entscheidet über deren Einsatz und Datenübermittlung.

Änderungen werden nach dem im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelten Verfahren mindestens 30 Tage vor dem geplanten Einsatz mitgeteilt.