Barrierefreiheitserklärung

Rechtliches

Barrierefreiheits­erklärung

Wir wollen, dass cloudfakt.com für alle Menschen nutzbar ist – unabhängig von Fähigkeiten oder verwendeter Technologie.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website cloudfakt.com der MIKAS ISP Werbe GmbH. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie die europäische Norm EN 301 549 und das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG).

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Wir arbeiten laufend daran, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.

Umgesetzte Maßnahmen

  • Semantische HTML-Struktur mit Landmarks, Überschriften-Hierarchie und Skip-Link
  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit inklusive sichtbarem Fokus-Indikator
  • Ausreichende Farbkontraste des Textes auf dunklem Hintergrund
  • Responsives Layout bis 320 px Viewport-Breite, Zoom bis 200 % ohne Funktionsverlust
  • ARIA-Labels für interaktive Elemente und Statusmeldungen (Formular)
  • Berücksichtigung von prefers-reduced-motion: Animationen, Parallax- und Scroll-Effekte werden bei entsprechender Systemeinstellung deaktiviert; scroll-gebundene Inhalte erhalten eine statische Alternative
  • Lokale Schriften mit System-Font-Fallback, keine Text-in-Bild-Darstellung

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Dekorative 3D- und Canvas-Animationen (Hero-Visualisierung, Partikel-Netz) sind von assistierenden Technologien ausgenommen (aria-hidden), da sie rein illustrativ sind.
  • Einzelne komplexe Produkt-Visualisierungen vermitteln Information primär grafisch; die wesentlichen Inhalte stehen jedoch als Text zur Verfügung.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14. Juli 2026 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontakt

Dir sind Barrieren aufgefallen? Bitte melde sie uns – wir kümmern uns:

Durchsetzungsverfahren

Solltest du auf eine Mitteilung an uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kannst du dich im Rahmen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) an die zuständige Schlichtungs- bzw. Marktüberwachungsstelle wenden (Sozialministeriumservice, www.sozialministeriumservice.at).