Rechtliches
Datenexport und Anbieterwechsel bei Cloudfakt
Wie Ihre Daten mitgehen, wenn Sie den Anbieter wechseln. Stand: 5. November 2026.
Diese Regelungen ergänzen den Cloudfakt-Vertrag für einen Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder zu einer eigenen Infrastruktur des Kunden.
1 Wechselantrag
- Der Kunde kann den Wechsel und die Beendigung über den vorgesehenen Supportkanal oder an hello@cloudfakt.com erklären.
- Die Kündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate, sofern im Angebot oder in den AGB eine kürzere Frist vorgesehen ist. Eine kürzere vertragliche Frist geht vor.
- Der Kunde nennt den gewünschten Beendigungszeitpunkt, einen berechtigten Ansprechpartner und, soweit eine direkte Übertragung verlangt wird, den Zieldienst und die erforderlichen technischen Angaben.
2 Übergangszeitraum
- Nach Ablauf der Kündigungsfrist beginnt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen.
- Während des Übergangszeitraums stellt MIKAS die vereinbarten Funktionen weiter bereit, unterstützt den Export und erhält ein angemessenes Sicherheitsniveau aufrecht.
- Ist die Standardfrist aus technischen Gründen nicht möglich, informiert MIKAS den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselantrags und nennt die technisch erforderliche alternative Frist. Diese darf sieben Monate nicht überschreiten.
- Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen von ihm bestimmten Zeitraum verlängern.
3 Exportierbare Daten
Exportiert werden die vom Kunden eingegebenen oder erzeugten Daten und die für eine Weiterverwendung verfügbaren Daten seines Mandanten, insbesondere:
- Kunden-, Interessenten-, Lieferanten- und Kontaktdaten;
- Artikel-, Leistungs-, Vertrags-, Auftrags- und Servicedaten;
- Angebote, Aufträge, Lieferscheine, Rechnungen, Gutschriften, Zahlungen und Mahndaten;
- Dateien, Dokumente, Vorlagen und vom Kunden gespeicherte Kommunikationsinhalte;
- Benutzer, Rollen und vom Kunden gesetzte Konfigurationen, soweit sie ohne Beeinträchtigung der Sicherheit übertragbar sind;
- Aktivitäts- und Vorgangsdaten, soweit sie dem Mandanten zugeordnet und für den Kunden bestimmt sind.
Der Standardexport wird als gepackte Datei bereitgestellt. Strukturierte Daten werden je nach Datenart in CSV oder JSON, Dokumente in ihrem gespeicherten Originalformat oder als PDF und technische Beschreibungen als Textdatei bereitgestellt.
4 Nicht exportierte Daten
Nicht Bestandteil des Exports sind:
- Software, Quellcode, interne Werkzeuge und allgemeine Systemkonfiguration von MIKAS;
- Daten anderer Kunden;
- Zugangsdaten, Schlüssel und Sicherheitsgeheimnisse von MIKAS;
- interne Sicherheitsbewertungen und Protokolle, deren Offenlegung die Sicherheit gefährden würde;
- geschützte Geschäftsgeheimnisse von MIKAS oder Dritten;
- rein interne Betriebs-, Abrechnungs- und Nachweisdaten von MIKAS;
- Daten, deren Herausgabe gesetzlich verboten ist.
Soweit eine ausgeschlossene Information für die Übertragbarkeit erforderlich ist, stellt MIKAS eine technisch geeignete Beschreibung oder einen Ersatz bereit, sofern dadurch keine Rechte oder Sicherheitsinteressen verletzt werden.
5 Direkte Übertragung
- Eine direkte Übertragung an einen anderen Dienst erfolgt, wenn sie technisch machbar ist, der Kunde die erforderlichen Zugänge und Weisungen bereitstellt und die Sicherheit gewährleistet werden kann.
- MIKAS ist nicht verpflichtet, Software des Zielanbieters zu entwickeln, dessen Datenmodell anzupassen oder Leistungen des Zielanbieters zu übernehmen. Individuelle Migration, Datenbereinigung und Feldzuordnung können gesondert beauftragt werden.
- Der Kunde prüft Export und Übertragung unverzüglich auf Vollständigkeit und meldet nachvollziehbare Fehler während des Übergangszeitraums.
6 Abruffrist und Löschung
- Nach Ende des Übergangszeitraums kann der Kunde den bereitgestellten Export mindestens 30 Kalendertage abrufen.
- Nach Ablauf der Abruffrist löscht MIKAS die exportierbaren Daten und den Mandanten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, verbindliche Anordnung oder abweichende dokumentierte Weisung besteht.
- Sicherungskopien werden im regulären Sicherungszyklus überschrieben. Bis dahin bleiben sie geschützt und werden nicht für andere Zwecke verwendet.
- Der Kunde erhält auf Anfrage eine elektronische Bestätigung über den Abschluss des Wechsels und die Löschung.
7 Entgelte für den Wechsel
- Bis einschließlich 11. Jänner 2027 kann MIKAS für Wechselunterstützung höchstens jene unmittelbar zurechenbaren Kosten verrechnen, die durch den konkreten Wechsel entstehen. Die Berechnungsgrundlage wird dem Kunden vorab mitgeteilt.
- Ab 12. Jänner 2027 werden für den Standardwechsel, den Standardexport und die gesetzlich erforderliche Unterstützung keine Wechselentgelte verrechnet.
- Gesondert beauftragte Leistungen, die über die gesetzlich erforderliche Wechselunterstützung hinausgehen, insbesondere individuelle Migration, Datenbereinigung, Anpassung an das Zielsystem oder Beratung, werden nach vorheriger Beauftragung verrechnet.
8 Verarbeitungsinfrastruktur und Rechtsordnung
Die Cloudfakt-Kernsysteme werden auf Servern der MIKAS ISP Werbe GmbH im Rechenzentrum der Alpenhost e.U. in Wien, Österreich, betrieben; soweit Dienste von AWS eingesetzt werden, in ausgewählten AWS-Regionen innerhalb der Europäischen Union. Soweit für gebuchte Hosting-, E-Mail- oder VPS-Leistungen Alpenhost e.U. oder Vautron Rechenzentrum AG eingesetzt werden, erfolgt die Verarbeitung an den in der Unterauftragsverarbeiterliste genannten Standorten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Eine planmäßige Verarbeitung von Auftragsdaten in den Vereinigten Staaten ist nicht vorgesehen.
9 Mitwirkung und Vertragsende
Der Kunde stellt rechtzeitig Ansprechpartner, Zielangaben und erforderliche Freigaben bereit. Nach Abschluss des Wechsels oder nach Ablauf der Abruffrist endet die Pflicht von MIKAS zur Bereitstellung des Mandanten. Gesetzliche Rechte auf Wechsel, Datenzugang und vorzeitige Beendigung bleiben unberührt.