Rechtliches
Unterauftragsverarbeiter Cloudfakt
Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag. Stand: 5. November 2026.
Genehmigte Unterauftragsverarbeiter
| Unternehmen | Anschrift | Leistung | Verarbeitungsort | Betroffene Daten |
|---|---|---|---|---|
| Vautron Rechenzentrum AG | Obermünsterstr. 9, 93047 Regensburg, Deutschland | Rechenzentrum und Server für Webhosting und E-Mail | Regensburg, Deutschland | Website- und Datenbankinhalte, Postfächer, Serverprotokolle |
| Alpenhost e.U. | Lerchenfelder Gürtel 14/12, 1070 Wien, Österreich | Rechenzentrum für die Server der Cloudfakt-Kernsysteme; Rechenzentrum und Server für Webhosting, E-Mail und VPS | Wien, Österreich; anderer EWR-Standort nur nach Offenlegung | Auftragsdaten der Cloudfakt-Mandanten, Sicherungen, technische Betriebs- und Sicherheitsdaten, Website- und Datenbankinhalte, Postfächer, Serverprotokolle |
| Amazon Web Services EMEA SARL | 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg | Rechenzentrums-, Rechen-, Datenbank-, Speicher-, Sicherungs- und Netzwerkinfrastruktur, soweit eingesetzt | ausgewählte AWS-Regionen innerhalb der Europäischen Union | Auftragsdaten, verschlüsselte Sicherungen, technische Betriebs- und Sicherheitsdaten |
AWS EMEA SARL kann für die eingesetzten Dienste weitere Auftragsverarbeiter aus ihrer aktuellen Liste einsetzen: https://aws.amazon.com/compliance/sub-processors/. Sie sind von der Genehmigung umfasst, soweit Cloudfakt die betreffenden Dienste nutzt. MIKAS gibt relevante Änderungen nach dem vereinbarten Verfahren weiter.
Region und Drittland
MIKAS betreibt die Cloudfakt-Kernsysteme auf eigenen Servern im Rechenzentrum der Alpenhost e.U. in Wien, Österreich. Dienste von AWS werden nur in ausgewählten AWS-Regionen innerhalb der Europäischen Union eingesetzt. Alpenhost e.U. wird nur an einem bestätigten Standort in Österreich oder an einem vorab offengelegten anderen EWR-Standort eingesetzt. Vautron Rechenzentrum AG verarbeitet die betroffenen Daten in Regensburg, Deutschland. Eine planmäßige Übermittlung von Auftragsdaten in die Vereinigten Staaten findet nicht statt.
Sollte eine Verarbeitung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums aufgrund einer verbindlichen gesetzlichen Anordnung oder einer ausdrücklichen Weisung des Auftraggebers erforderlich werden, erfolgt sie nur unter Einhaltung der Art 44 bis 49 DSGVO.
Dienste, die der Auftraggeber selbst auswählt, bezieht und in Cloudfakt aktiviert, sind keine Unterauftragsverarbeiter von MIKAS. Der Auftraggeber entscheidet über deren Einsatz und Datenübermittlung.
Änderungen werden nach dem im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelten Verfahren mindestens 30 Tage vor dem geplanten Einsatz mitgeteilt.