Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen Cloudfakt B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Cloudfakt, nur für Unternehmer. Stand: 5. November 2026.
1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Cloudfakt zwischen der MIKAS ISP Werbe GmbH, Stettnerstraße 20, 5301 Eugendorf, Österreich, nachfolgend „MIKAS“, und dem Kunden.
- Cloudfakt wird ausschließlich Unternehmern im Sinn des § 1 UGB zur Verfügung gestellt. Verträge mit Verbrauchern und Gründungsgeschäfte im Sinn des § 1 Abs 3 KSchG sind ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsabschluss, Cloudfakt für sein Unternehmen zu beziehen.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn MIKAS ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
2 Vertragsabschluss und Vertragsunterlagen
- Darstellungen auf der Website sind unverbindlich. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, ausdrückliche Auftragsbestätigung oder Freischaltung nach einer zahlungspflichtigen Onlinebestellung zustande.
- Der Kunde muss seine Angaben vor Abgabe der Bestellung prüfen und kann Eingabefehler bis zur Absendung berichtigen.
- Vertragsbestandteile sind das Angebot oder die Bestellung, diese AGB, die Leistungsbeschreibung, der Auftragsverarbeitungsvertrag samt TOM und Unterauftragsverarbeiterliste sowie die Regelungen zu Datenexport und Anbieterwechsel. Individuelle Vereinbarungen gehen vor.
- Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsunterlagen werden dem Kunden elektronisch bereitgestellt und können gespeichert werden.
3 Leistung von Cloudfakt
- MIKAS stellt Cloudfakt während der Vertragslaufzeit als browserbasierte Software zur Nutzung über das Internet bereit. Der konkrete Leistungsumfang, Tarifgrenzen, Speicherumfang und freigeschaltete Funktionen ergeben sich aus dem Angebot oder der Bestellung und der Leistungsbeschreibung.
- MIKAS kann Cloudfakt technisch weiterentwickeln, Sicherheitsmaßnahmen anpassen und Funktionen ändern, wenn der vereinbarte Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche nachteilige Änderungen werden rechtzeitig angekündigt.
- Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit, Reaktionszeit oder Wiederherstellungszeit ist nur geschuldet, wenn sie in einem gesonderten Service Level ausdrücklich vereinbart wurde. Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen außerhalb des Einflussbereichs von MIKAS und vom Kunden oder von dessen Diensten verursachte Ausfälle gelten nicht als von MIKAS zu vertretende Nichtverfügbarkeit.
- MIKAS darf den Zugang vorübergehend beschränken, soweit dies für Wartung, Sicherheit, Fehlerbehebung oder die Abwehr eines Angriffs erforderlich ist. Planbare Arbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt wird.
4 Nutzungsrecht
- Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, Cloudfakt im vereinbarten Umfang für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen.
- Der Kunde darf Zugänge nur für seine eigenen Mitarbeiter und ausdrücklich berechtigte Erfüllungsgehilfen anlegen. Das Anbieten von Cloudfakt an Dritte, Untervermietung, Weiterverkauf oder Betrieb für nicht vom Vertrag erfasste Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung von MIKAS.
- Rechte an Cloudfakt, Dokumentation, Kennzeichen und sonstigen bereitgestellten Inhalten verbleiben bei MIKAS oder den jeweiligen Rechteinhabern. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde macht vollständige und richtige Vertragsangaben und hält seine Kontakt- und Rechnungsdaten aktuell.
- Der Kunde schützt Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff, richtet nur erforderliche Benutzerrechte ein, sperrt nicht mehr benötigte Konten und informiert MIKAS unverzüglich über einen vermuteten Missbrauch.
- Der Kunde sorgt auf seiner Seite für geeignete Endgeräte, aktuelle Browser, eine Internetverbindung und angemessene eigene Sicherheitsmaßnahmen.
- Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen, importierten, versendeten oder angebundenen Daten und Inhalte verantwortlich. Er stellt sicher, dass erforderliche Rechtsgrundlagen, Informationen und Berechtigungen vorliegen.
- Cloudfakt unterstützt betriebliche Abläufe, ersetzt aber keine steuerliche, rechtliche oder fachliche Prüfung. Der Kunde prüft insbesondere Stammdaten, Steuersätze, Nummernkreise, Belege, Zahlungsläufe, Exporte und gesetzlich relevante Ausgaben vor ihrer Verwendung.
- Der Kunde nimmt in angemessenen Abständen Exporte jener Daten vor, deren kurzfristige Verfügbarkeit für seinen Betrieb wesentlich ist. Die Datensicherung durch MIKAS entbindet den Kunden nicht von seinen eigenen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Nachweispflichten.
6 Unzulässige Nutzung
- Untersagt sind insbesondere: - rechtswidrige Inhalte oder Verarbeitungen; - Eingriffe in Sicherheitsmechanismen oder technische Beschränkungen; - unbefugte Zugriffe, Schadsoftware, automatisierte Überlastung oder Sicherheitsprüfungen ohne vorherige Zustimmung; - Nutzung zur Verletzung von Rechten Dritter; - Weitergabe von Zugängen an unberechtigte Personen; - Massenversand unerbetener Nachrichten.
- Bei einem konkreten Sicherheitsrisiko, schwerwiegenden Vertragsverstoß oder begründeten Verdacht rechtswidriger Nutzung kann MIKAS betroffene Funktionen oder Zugänge vorübergehend sperren. MIKAS berücksichtigt dabei Art, Umfang und Dringlichkeit des Risikos und informiert den Kunden, soweit dies rechtlich und technisch möglich ist.
- Der Kunde ersetzt MIKAS den Schaden aus von ihm zu vertretenden Ansprüchen Dritter und unterstützt MIKAS bei deren Abwehr. Dies gilt nicht, soweit MIKAS den Anspruch selbst verursacht hat.
7 Entgelt, Rechnung und Zahlungsverzug
- Es gelten die im Angebot oder in der Bestellung angeführten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusatzleistungen, Datenmigrationen, besondere Anpassungen und Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nur nach Beauftragung verrechnet.
- Wiederkehrende Entgelte werden im Voraus abgerechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte sowie die gesetzliche Pauschale für Betreibungskosten. Weitergehende erforderliche und angemessene Betreibungskosten bleiben unberührt.
- MIKAS darf den Zugang nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist sperren. Eine sofortige Sperre ist zulässig, wenn ein Abwarten wegen Missbrauchs, erheblicher Sicherheitsgefahr oder wiederholten erheblichen Zahlungsverzugs unzumutbar ist. Zahlungspflichten bleiben während einer berechtigten Sperre bestehen.
- Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
8 Preisänderungen
- MIKAS kann laufende Entgelte einmal jährlich entsprechend der Veränderung des von Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2020 oder seines Nachfolgeindex anpassen. Maßgeblich ist die Veränderung gegenüber dem bei Vertragsabschluss oder der letzten Anpassung veröffentlichten Indexwert. Eine Senkung wird in gleicher Weise berücksichtigt.
- Andere Preisänderungen für laufende Verträge bedürfen der Zustimmung des Kunden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
9 Gewährleistung und Störungsmeldung
- MIKAS erbringt die Leistung mit der vereinbarten Beschaffenheit. Der Kunde meldet reproduzierbare Störungen mit einer nachvollziehbaren Beschreibung unverzüglich über den vorgesehenen Supportkanal.
- MIKAS kann einen Mangel nach eigener Wahl durch Fehlerbehebung, Umgehungslösung oder Bereitstellung einer gleichwertigen Funktion beseitigen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
- Kein Mangel liegt vor, wenn die Beeinträchtigung durch Systeme, Eingaben, Konfigurationen oder externe Dienste des Kunden, durch nicht unterstützte Software oder durch eine Nutzung entgegen der Dokumentation verursacht wird.
10 Haftung
- MIKAS haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verursachte Schäden, für Personenschäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei schlicht grober Fahrlässigkeit ist die Haftung je Schadensereignis mit dem Nettoentgelt der letzten zwölf Monate vor dem Schadensereignis begrenzt. Bei kürzerer Vertragsdauer ist das bis dahin vereinbarte Nettoentgelt maßgeblich.
- Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, ausgebliebene Einsparungen und Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Personenschäden oder zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei Verlust von Daten haftet MIKAS nur für jenen Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer Mitwirkung und angemessenen eigenen Exporten des Kunden angefallen wäre.
- Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von MIKAS.
11 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Soweit MIKAS personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Beide Parteien behandeln nicht allgemein bekannte geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der anderen Partei vertraulich. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die rechtmäßig bekannt waren, öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.
- Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die betroffene Partei wird vor einer Offenlegung informiert, soweit dies zulässig ist.
12 Laufzeit und Kündigung
- Sofern im Angebot keine bestimmte Laufzeit vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Der Kunde kann einen unbefristeten Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. MIKAS kann ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
- Das Recht zur sofortigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei einen wesentlichen Vertragsverstoß trotz angemessener Nachfrist nicht behebt, zahlungsunfähig wird oder die Fortsetzung wegen eines erheblichen Sicherheits- oder Rechtsrisikos unzumutbar ist.
- Kündigungen sind an die im Vertrag genannte E-Mail-Adresse oder über die dafür vorgesehene Funktion zu übermitteln. MIKAS bestätigt den Eingang elektronisch.
13 Vertragsende, Export und Löschung
- Nach Vertragsende kann der Kunde seine exportierbaren Daten nach Maßgabe der Regelungen zu Datenexport und Anbieterwechsel abrufen. Gesetzlich erforderliche Wechsel- und Übergangsfristen bleiben unberührt.
- Nach Ablauf der vereinbarten Abruffrist löscht MIKAS den Mandanten und die darin enthaltenen Auftragsdaten, sofern keine gesetzliche Pflicht, verbindliche Anordnung oder ausdrückliche Weisung zur weiteren Aufbewahrung besteht. Sicherungskopien werden im Rahmen ihres planmäßigen Zyklus überschrieben.
- Vertrags-, Abrechnungs- und Sicherheitsnachweise, die MIKAS in eigener Verantwortlichkeit aufbewahren muss, bleiben von der Löschung des Mandanten unberührt.
14 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung, soweit sie durch ein außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegendes Ereignis verursacht wird und die Partei die Folgen trotz angemessener Maßnahmen nicht verhindern kann. Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt. Dauert die wesentliche Beeinträchtigung länger als 30 Tage, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil kündigen.
15 Schlussbestimmungen
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von MIKAS übertragen. § 1396a ABGB bleibt unberührt. MIKAS darf den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensübertragung auf einen Rechtsnachfolger übertragen, wenn dem Kunden dadurch keine wesentliche Verschlechterung entsteht.
- Änderungen und Ergänzungen werden elektronisch dokumentiert. Individuelle Vereinbarungen bleiben davon unberührt.
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in der Stadt Salzburg vereinbart. Die Gerichtsstandsvereinbarung wird im Bestellvorgang gesondert dokumentiert.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.